Ablauf

Erstgespräch und probatorische Sitzungen

Nach erster Kontaktaufnahme erhalten Sie, bei freien Therapieplätzen, einen Termin für ein Erstgespräch. Diese psychotherapeutische Sprechstunde dient vor allem dazu herauszufinden, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist, welche Behandlungsmethode geeignet ist und ob die Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Ihnen als Patient oder Patientin und uns Therapeuten gelingt. Danach können weitere 2 psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu vier probatorischen Sitzungen in Anspruch genommen werden. Schon in der Probatorik wird dann der Antrag für die Psychotherapie gestellt, um eine nahtlose Behandlung durchführen zu können. Hier sind wir aber auch auf IHRE Mithilfe angewiesen.

Ablauf der Therapie

Während der probatorischen Sitzungen werden gemeinsam die Therapieziele erarbeitet und schriftlich festgehalten. Anschließend wird dann ein individueller Behandlungsplan erarbeitet.

In der Regel dauert eine Sitzung 50 Minuten, es können manchmal auch Doppelstunden erfolgen. Dies hängt von der jeweiligen Intervention ab. Eine Trauma- und/oder Hypnosetherapiesitzung geht häufig über 90 Minuten. Sie werden selbstverständlich im Vorfeld darüber informiert.

Die gesamte Therapiedauer hängt sowohl von der Diagnose als auch von der jeweiligen Bearbeitung der Therapieziele ab. Die Therapiefrequenz wird mit Ihnen abgestimmt, erfolgt aber meistens zu Beginn der Therapie einmal wöchentlich.

Manchmal ist es sinnvoll bzw. notwendig, Angehörige mit in die Behandlung einzubeziehen. Dies erfolgt selbstverständlich nur mit Ihrer Einwilligung.

Natürlich unterliegen alle persönlichen Daten und Inhalte der Therapie der Schweigepflicht!